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Du kannst dich gern jederzeit online für fast alle Kurse & Führerscheine hier anmelden.
Oder schaust einfach bei uns persönlich in der Filiale Hannover, Engelbosteler Damm 88, vorbei.
Solltest du dich doch ausführlicher beraten lassen wollen, dann vereinbare lieber einen Beratungstermin, so vermeidest du lange Wartezeiten.

Einen gültigen Personalausweis, einen Aufenthaltstitel oder einen Reisepass der EU mit einer Meldebestätigung. Solltest du noch minderjährig sein, muss dich ein Erziehungsberechtigter begleiten (vereinbare gleich ein persönlichen Beratungstermin hier) und ebenfalls einen gültigen Ausweis vorlegen. Alle weiteren Unterlagen erhältst du von uns.

Hast du noch weitere Fragen?

Dann rufe uns an, schreibe uns per WhatsApp oder E-Mail, vereinbare ein Termin oder komme einfach persönlich zum Kennenlernen vorbei. Alles selbstverständlich unverbindlich und ohne Druck zur Anmeldung.

Wir bitten Dir auch Möglichkeit kostenlos und unverbindlich Einblick zu verschaffen. Einfach anrufen oder melde dich zu einer Kennlernrunde online an .

Mo–Fr in der Zeit von 10:00-19:00 Uhr
Sa von 11:00-15:00 Uhr
immer persönlich und telefonisch für euch da.
(zu erreichen unter 0511 45000160)
Ansonsten hast du immer die Möglichkeit, uns per WhatsApp zu kontaktieren. Hier sind wir fast 24h aktiv und antworten, so schnell es geht oder rufen zurück.

Der Führerschein muss bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragt werden. Hierfür benötigst Du allerdings noch einige Unterlagen von uns. Diese werden dir bei der Anmeldung mitgegeben.

P.S. bitte denk daran, ausreichend Vorlaufszeit bei den Behörden mit einzuplanen. Dies ist besonders wichtig für den Schnellführerschein, Ferienkurs oder Führerscheine zu einem bestimmten Termin. Da die Bearbeitung beim Straßenverkehrsamt bis zu vier Wochen dauern kann (in Zeiten von Corona eventuell noch länger), ist es wichtig, dass du schnellstmöglich nach der Anmeldung alle Unterlagen nachreichst.

Wenn du dich in unserer Filiale angemeldet hast und der Ausbildungsvertrag unterschrieben wurde, kannst du direkt, nach Einzahlung des Grundbetrages, mit der Teilnahme am Theorieunterricht beginnen.

Die Zeit, die du brauchst, um den theoretischen Mindestunterricht zu absolvieren, richtet sich nach der Klasse, die du absolvierst. Hier findest du eine Aufstellung der Theoriestunden, die je nach Klasse benötigt werden.

Für den regulären Erwerb der Führerscheinklasse B benötigst du insgesamt 12 Sonderfahrstunden (5 x Überland, 4 x Autobahn und 3 x Beleuchtungsfahrt). Diese sind gesetzlich vorgeschrieben. Die Anzahl der Übungsstunden sind immer schwer vorherzusagen, diese richtet sich nach deinem Können bzw. deiner individuellen Leistung. Um dir die Sorgen über die Kosten zu nehmen, bieten wir dir Transparenz während der gesamten Ausbildung an. Du hast deine Ausbildungs- /Leistungsstufen und die Kosten immer im Blick

Wir haben folgende Fahrzeuge:

Klasse B

BMW 320D, BMW X2, BMW i8 und BMW e36

Klasse A

Kawasaki Z900,
Kawasaki Z650

Wir haben folgende Fahrzeuge:

Klasse B

BMW 320D
BMW X2
BMW i8
BMW e36

Grundsätzlich Ja! Du hast bei der Fahrlehrerwahl freie Hand, es kann jedoch vorkommen, dass diese/dieser aufgrund von Urlaub auch einmal nicht für dich da sein kann. In solchen Fällen suchen wir natürlich einen geeigneten Ersatz für dich.

Die theoretische Prüfung kann beim TÜV in insgesamt zwölf Fremdsprachen absolviert werden. Diese sind folgende: Spanisch, Italienisch, Französisch, Serbo-Kroatisch, Türkisch, Arabisch, Russisch, Portugiesisch, Griechisch, Polnisch, Rumänisch und Englisch. Solltest du Dich dafür entscheiden, die Prüfung auf einer der oben genannten Sprache abzulegen, muss dies bereits auf dem Antrag vermerkt werden.

Du darfst bei der Führerscheinklasse B, A1 und A2 höchstens 10 Fehlerpunkte machen, für die Mofa-Prüfbescheinigung sind höchstens 7 Fehlerpunkte erlaubt.

Du erhältst bei der Anmeldung bei uns einen Informationsbogen zu Zahlungsmöglichkeiten, dem du unsere Bankverbindung entnehmen kannst. Du hast die Möglichkeit in bar oder per Überweisung zu bezahlen.
Wichtig: Um Zahlungslücken zu vermeiden, solltest du immer darauf achten, dass deine Rechnung immer vor Beginn der Fahrstunde beglichen ist.
So kannst du die Kosten immer im Auge behalten und wirst nicht in Zahlungsverzug geraten.

Solltest du gerade einen finanziellen Engpass haben, möchtest jedoch trotzdem gerne den Führerschein erwerben, kannst du dir ganz problemlos hier die Informationen zu der Führerscheinfinanzierung einholen. Wir arbeiten mit der Finanzfair Online-Agentur zusammen, um unseren Kunden eine zuverlässige Finanzierung zu gewähren.
Auf  www.finanzfair.de  oder telefonisch unter 0361 51151100 bekommst Du Informationen zur Finanzierung.

Du besitzt einen europäischen Führerschein oder einen Führerschein aus den Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (Island, Lichtenstein und Norwegen)? Dann ist eine Umschreibung nicht nötig. Solltest du deinen Führerschein in einem anderen Land erworben haben, ist eine Umschreibung erforderlich. Inwiefern Du eine theoretische und praktische Ausbildung sowie Prüfungen absolvieren musst, hängt von dem Land ab, in dem du den Führerschein erworben hast. Das Straßenverkehrsamt kann dir dazu eine genaue Auskunft geben.

Folgende Dokumente benötigst du in den einzelnen Ausbildungsklassen:

PKW Ausbildung

  • Führerscheinantrag (erhältst du von uns)
  • Biometrisches Passbild
  • Sehtest (z.B. Fielmann, Apollo-Optik)
  • Erste-Hilfe
  • Personalausweis oder Reisepass (Bei Reisepass wird eine Meldebescheinigung benötigt)
Wir bieten direkt in der Fahrschule einen preisgünstigen Erste-Hilfe-Kurs (inkl. Sehtest und Passbild) an. Die Kosten betragen 50,-€ pro Teilnehmer. Siehe auch Erste-Hilfe-Kurse.

Für deine theoretische und praktische Prüfung hat die Fahrschule einen Aufwand. Bei der theoretischen Prüfung muss ein Termin abgestimmt und beim TÜV gebucht werden. Zudem muss die Fahrschule deinen Ausbildungsnachweis elektronisch übermitteln. Bei der praktischen Prüfung stellt die Fahrschule zudem das Auto, den Fahrlehrer und seine Arbeitszeit zur Verfügung. All dies lassen sich Fahrschulen unter dem Posten: „Vorstellung zur Prüfung“ vergüten. Aber auch der TÜV als Prüforganisation hat Aufwendungen. Er muss deine Prüfungen verwalten und auch den Sachverständigen als Prüfer stellen. Deshalb bekommst du vom TÜV einen Gebührenbescheid.

Im Idealfall direkt nach dem letzten Theorieunterricht. Dafür muss jedoch der Antrag von der Behörde genehmigt sein. Auch ist gesetzlich geregelt, dass du erst dann zu den Prüfungen kannst, wenn der Fahrlehrer sich von deiner Prüfungsreife überzeugt hat, selbst wenn du die Theorieunterrichte oder die Sonderfahrten schon absolviert hast. Das macht auch Sinn, denn eine nicht bestandene Prüfung kostet Geld und schafft Unzufriedenheit. Die theoretische Prüfungsreife kannst du einfach online in deiner App nachweisen. Die praktische Prüfungsreife beweist du, indem du dem Fahrlehrer zeigst, dass du eine praktische Prüfungssimulation inkl. technischer Abfahrkontrolle und Grundfahraufgaben ohne Fehler meistern kannst.

Wir bieten dir exklusiv ein Seminar zum Thema „Prüfungsangst“ an. Hier zeigt dir ein Kommunikationstrainer wie du positiv und voller Energy in die Prüfung gehen kannst.

Dein Fahrlehrer plant mit dir individuell deine Termine. Grundsätzlich fahren wir von Montag bis Samstag. Sonntagsunterricht verbietet das Gesetz, vermutlich wegen der Sonntagsfahrer 🙂

Sehr gerne – so kannst du gleich trainieren wie es sich anfühlt, wenn der Prüfer auf dem Rücksitz mitfährt. Allerdings muss diese vorher angemeldet werden und mit dem Fahrlehrer abgesprochen sein.

Beim ersten Nichtbestehen darfst du deine Theorieprüfung / Praxis Prüfung nach 14 Tagen wiederholen. Solltest du erneut nicht bestehen, findet eine zweite Wiederholung wieder frühestens nach 14 Tagen statt. Eine Wartezeit wie bisher von 3 Monaten nach der nichtbestandenen 3. Prüfung gibt es nicht mehr.

In der Regel zwischen 45-60 Minuten, je nach Führerscheinklasse.
Frühestens ein Monat vor Erreichen des erforderlichen Mindestalters (siehe: Führerscheinklassen).
In der Regel zwischen 45-60 Minuten, je nach Führerscheinklasse.

Für die Führerscheinklassen AM, L oder T gibt es keine Probezeit. Ansonsten gilt: Einen Führerschein auf Probe erhältst du, wenn du zum ersten Mal eine Fahrerlaubnis (der Klassen A, A1, B) erwirbst. Die Probezeit beginnt mit Erteilung des Führerscheins und endet nach zwei Jahren (sofern du während deiner Probezeit keine Auffälligkeiten zeigst).

Es kommt darauf an, wie schwer das Verkehrsvergehen war. In der Regel wird ein Aufbauseminar für Probeführerscheinbesitzer (Nachschulung) angeordnet. Außerdem verlängert sich die Probezeit um weitere zwei Jahre, auf insgesamt vier Jahre. Solltest du nicht am Aufbauseminar teilnehmen (oder die festgelegte Frist versäumen), wird die Fahrerlaubnis entzogen.
Das Seminar dauert ca. zwei bis vier Wochen und wird als Gruppen- oder Einzelseminar durchgeführt. Darin enthalten sind vier Sitzungen und eine Fahrprobe. Im Einzelseminar dauert eine Sitzung 60 Minuten, im Gruppenseminar 135 Minuten.
Kein Problem, du kannst jederzeit und ohne großen Aufwand zu uns wechseln. Deinen aktuellen Lernstand (Theorieunterricht und Fahrstunden) übernehmen wir. Siehe Fahrschulwechsel.
Durch den freiwilligen Besuch des Fahreignungsseminars (FES) bei einem Stand von 1 bis 5 Punkten kann 1 Punkt “abgebaut” werden. Das geht aber nur einmal innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren. Beim Besuch des FES auf der Stufe “Verwarnung” (6-7 Punkte) kann kein Punkt abgebaut werden. Neben 2 Sitzungen à 90 Minuten, stehen 2 mal 75 Minuten beim Verkehrspsychologen an. Dann ist es geschafft.
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