Führerscheinklasse BE - Das Schwergewicht der PKW -Fahrerlaubnis
Die Fahrerlaubnisklasse BE ist, durch das E erkennbar, eine Anhängerklasse für PKW bis 3,5 t. Du darfst mit der Ausbildung zur Fahrerlaubnisklasse BE mit 17,5 Jahren beginnen, also genau 6 Monate vor dem Geburtstag. Die theoretische Prüfung kann drei Monate vor dem 18. Geburtstag abgelegt werden und die praktische Prüfung einen Monat zuvor.
Ausnahme hier ist das begleitete Fahren ab 17 (BF17), diese Ausbildung darfst Du bereits mit 16,5 Jahren beginnen.
Zum Erwerb der Fahrerlaubnisklasse BE ist der Besitz der Fahrerlaubnisklasse B erforderlich. Ein gemeinsamer Erwerb in der Fahrschule ist möglich.
Was darf mit der Klasse BE gefahren werden, bzw. welche Anhänger dürfen gezogen werden?
- KFZ der Klasse B mit Anhängern oder Sattelanhängern
- Zulässige Gesamtmaße des Anhängers über 750 kg, jedoch max. 3.500 kg
- Maximal 9 Personen inkl. des Fahrers
Die Theorieausbildung
Die praktische Ausbildung / Fahrstunden
Die Anzahl der Übungsstunden ist vom Gesetzgeber nicht geregelt. Der Fahrlehrer muss sich jedoch davon überzeugen das deine Fahrweise sicherer, verantwortungsvoll und Umweltbewusst ist. Hier spielt deine individuellen Fähigkeit und Voraussetzungen eine entscheidende Rolle.
Sobald Du in den Übungsstunden bewiesen hast, dass Du reif für den schnelleren Verkehr und schwierige Verkehrssituationen bist, geht es auch schon mit den gesetzlich vorgeschriebenen Sonderfahrten los.
Deinen Ausbildungsstand wirst du immer Kennen und nachvollziehen können, denn unsere Fahrlehrer arbeiten mit einer Ausbildungsdiagramm Karte mehr hier. Link zu Ausbildungsdiagramm Karte.
Zur Antragstellung beim Straßenverkehrsamt benötigen wir folgende Unterlagen:
- Biometrisches Passbild jüngeren Datums
- Sehtest (nicht älter als zwei Jahre)
- Personalausweis / Reisepass (EU) oder Reisepass mit Meldebestätigung / Aufenthaltstitel (nicht EU-Staaten)
- Bei einer vorhandenen Fahrerlaubnisklasse benötigen wir eine Kopie des Führerscheins (Vorder- und Rückseite)
Zur Antragsstellung beim begleiteten Fahren ab 17 (BF17) benötigen wir folgende Unterlagen:
- Führerscheinkopie der Begleitpersonen
- BF17-Antrag in welchem alle Begleitpersonen eingetragen werden (erhältst Du bei uns in der Fahrschule)
Dabei müssen die Begleiter folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Mindestalter 30 Jahre
- 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B
- maximal 1 Punkt im Fahreignungsregister