Motorrad-Ausbildung in der
Führerscheinklasse A
in Hannover
Willst du „schwere“ Krafträder, wie zum Beispiel Zweiräder (mit und ohne Beiwagen) fahren? Dann ist die Fahrerlaubnis in der Führerscheinklasse A genau die richtige für dich! Damit darfst du alle zwei- und dreirädrigen Krafträder unabhängig von Leistung und Gewicht fahren – ganz ohne Einschränkungen.
Wenn du die Fahrerlaubnis in der Führerscheinklasse A erstmalig erwirbst, musst du mindestens 23,5 Jahre alt sein. Das heißt: Genau 6 Monate vor deinem 24. Geburtstag darfst du mit deiner Ausbildung anfangen. Die theoretische Prüfung kannst du dann 3, die praktische – 1 Monat vor deinem 24. Geburtstag ablegen.
Bist du schon mindestens 2 Jahre in Besitz des Fahrerlaubnis in der Führerscheinklasse A2, so darfst du deine Fahrausbildung schon mit 19 ½ Jahren starten. (Stufenausbildung).
Was darf mit der Klasse A gefahren werden
Die Theorieausbildung
Für die Klasse A bedeutet dies:
- 12 Lektionen Grundstoff / 6 Lektionen bei Erweiterung á 90 Minuten
- 04 Lektionen klassenspezifischer Zusatzstoff á 90 Minuten
- Wenn du die Fahrerlaubnis der Klasse A2 länger als zwei Jahre besitzt, musst du kein Theorieunterricht absolvieren.
- Wenn du schon mindestens zwei Jahre die Fahrerlaubnis der Klasse A2 besitzt, darfst du die Ausbildung schon mit 19 ½ Jahren beginnen. (Stufenausbildung).
Die praktische Ausbildung / Fahrstunden
Die Anzahl der Übungsstunden regelt der Gesetzgeber nicht. Das heißt: Der Fahrlehrer muss sich davon überzeugen, dass deine Fahrweise sicher, verantwortungsvoll und umweltfreundlich ist. Hier spielen deine individuelle Fähigkeit und Voraussetzungen eine große Rolle!
Die sogenannten Sonderfahrten (und ihre Anzahl) sind dagegen gesetzlich geregelt. Du beginnst mit den Sonderfahrten, wenn du dir in den Übungsstunden eine sichere Fahrweise angeeignet hast und auch den „schwierigen“ Verkehrssituationen gewachsen bist.
Dank der Ausbildungsdiagramm-Karte kannst du deinen Fortschritt bei uns immer einsehen und nachvollziehen.
Zur Antragstellung beim Straßenverkehrsamt benötigen wir folgende Unterlagen:
- Biometrisches Passbild
- Sehtest
- Bescheinigung über einen Erste-Hilfe-Kurs
- Kopie des Personalausweises oder Reisepass mit Meldebestätigung (Vorder- und Rückseite)
- bei einer vorhandenen Fahrerlaubnisklasse, benötigen wir eine Kopie des Führerscheins