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Motorrad-Ausbildung in der
Führerscheinklasse A
in Hannover

Willst du „schwere“ Krafträder, wie zum Beispiel Zweiräder (mit und ohne Beiwagen) fahren? Dann ist die Fahrerlaubnis in der Führerscheinklasse A  genau die richtige für dich! Damit darfst du alle zwei- und dreirädrigen Krafträder unabhängig von Leistung und Gewicht fahren – ganz ohne Einschränkungen.

Wenn du die Fahrerlaubnis in der Führerscheinklasse A erstmalig erwirbst, musst du mindestens 23,5 Jahre alt sein. Das heißt: Genau 6 Monate vor deinem 24. Geburtstag darfst du mit deiner Ausbildung anfangen. Die theoretische Prüfung kannst du dann 3, die praktische – 1 Monat vor deinem 24. Geburtstag ablegen.

Bist du schon mindestens 2 Jahre in Besitz des Fahrerlaubnis in der Führerscheinklasse A2, so darfst du deine Fahrausbildung schon mit 19 ½ Jahren starten. (Stufenausbildung).

Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ führen. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW.
Die Anzahl der Theoriestunden regelt der Gesetzgeber. Die Theoriestunden umfassen den sogenannten Grundstoff (allgemeines Grundwissen und Verkehrsregeln für alle Klassen) und den klassenspezifischen Stoff (spezielles Wissen für die jeweilige Fahrerlaubnisklassen). Beim Ersterwerb einer Fahrerlaubnis sind immer 12 Lektionen á 90 Minuten notwendig. Wenn du eine Erweiterung zu deiner Fahrerlaubnis machst (also bereits im Besitz eines Führerscheins bist), sind 6 Lektionen á 90 Minuten notwendig. Die Anzahl der Lektionen zum klassenspezifischen Zusatzstoff variiert je nach der gewählten Fahrerlaubnisklasse.

Für die Klasse A bedeutet dies:

  • 12 Lektionen Grundstoff / 6 Lektionen bei Erweiterung á 90 Minuten
  • 04 Lektionen klassenspezifischer Zusatzstoff á 90 Minuten
  • ​Wenn du die Fahrerlaubnis der Klasse A2 länger als zwei Jahre besitzt, musst du kein Theorieunterricht absolvieren.
  • Wenn du schon mindestens zwei Jahre die Fahrerlaubnis der Klasse A2 besitzt, darfst du die Ausbildung schon mit 19 ½ Jahren beginnen. (Stufenausbildung).

Die Anzahl der Übungsstunden regelt der Gesetzgeber nicht. Das heißt: Der Fahrlehrer muss sich davon überzeugen, dass deine Fahrweise sicher, verantwortungsvoll und umweltfreundlich ist. Hier spielen deine individuelle Fähigkeit und Voraussetzungen eine große Rolle!

Die sogenannten Sonderfahrten (und ihre Anzahl) sind dagegen gesetzlich geregelt. Du beginnst mit den Sonderfahrten, wenn du dir in den Übungsstunden eine sichere Fahrweise angeeignet hast und auch den „schwierigen“ Verkehrssituationen gewachsen bist.

Dank der Ausbildungsdiagramm-Karte kannst du deinen Fortschritt bei uns immer einsehen und nachvollziehen.

  • ​Biometrisches Passbild
  • Sehtest
  • Bescheinigung über einen Erste-Hilfe-Kurs
  • Kopie des Personalausweises oder Reisepass mit Meldebestätigung (Vorder- und Rückseite)
  • bei einer vorhandenen Fahrerlaubnisklasse, benötigen wir eine Kopie des Führerscheins
In dieser Fahrerlaubnisklasse sind die Klassen A2, A1 und AM mit eingeschlossen.

Führerscheinklasse A
Preise und Kosten

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