Ausbildung zu Führerscheinklasse A1
„Kleine“ Motorräder der Klasse A1 kann man bereits mit 16 Jahren fahren. Vorteil gegenüber der Klasse AM: Mit dem Erhalt der Klasse A1 läuft bereits die Probezeit an, bzw. der Grundstein für die Motorrad-Stufenausbildung ist gelegt.
Du darfst mit der Ausbildung zur Fahrerlaubnisklasse A1 mit 15,5 Jahren beginnen. Die theoretische Prüfung kann dann 3 Monate vor dem 16. Geburtstag abgelegt werden und die praktische Prüfung 1 Monat vorher.
Zum Erwerb dieser Führerscheinklasse ist keine Vorklasse erforderlich.
Was darf mit der Klasse A1 gefahren werden
- Krafträder mit:
Hubraum max. 125 cm³
Leistung max. 11 kW
Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg - Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern mit:
Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h
Leistung max. 15 kW
Die Theorieausbildung
Die Anzahl der Theoriestunden ist gesetzlich geregelt und in den sogenannten Grundstoff (allgemeines Grundwissen und Verkehrsregeln für alle Klassen) und den klassenspezifischen Stoff (spezielles Wissen für die jeweilige Fahrerlaubnisklassen) aufgeteilt. Bei einem Ersterwerb einer Fahrerlaubnis sind immer 12 Lektionen á 90 Minuten erforderlich. Sollten Sie eine Erweiterung machen (also schon einen Führerschein mit einer Fahrerlaubnisklasse haben), dann sind es nur 6 Lektionen á 90 Minuten. Die Anzahl der Lektionen zum klassenspezifische Zusatzstoff hängt immer von der jeweiligen Fahrerlaubnisklasse ab.
Für die Klasse A2 bedeutet dies:
- 12 Lektionen Grundstoff / 6 Lektionen bei Erweiterung á 90 Minuten
- 04 Lektionen klassenspezifischer Zusatzstoff á 90 Minuten
Bei Vorbesitz der Klasse A2 länger als zwei Jahre brauchen keine Theorieunterrichte absolviert werden.
Die praktische Ausbildung / Fahrstunden
Die Anzahl der Übungsstunden ist vom Gesetzgeber nicht geregelt. Der Fahrlehrer muss sich jedoch davon überzeugen das deine Fahrweise sicherer, verantwortungsvoll und Umweltbewusst ist. Hier spielt deine individuellen Fähigkeit und Voraussetzungen eine entscheidende Rolle.
Sobald Du in den Übungsstunden bewiesen hast, dass Du reif für den schnelleren Verkehr und schwierige Verkehrssituationen bist, geht es auch schon mit den gesetzlich vorgeschriebenen Sonderfahrten los.
Deinen Ausbildungsstand wirst du immer Kennen und nachvollziehen können, denn unsere Fahrlehrer arbeiten mit einer Ausbildungsdiagramm Karte mehr hier. Link zu Ausbildungsdiagramm Karte.
Zur Antragstellung beim Straßenverkehrsamt benötigen wir folgende Unterlagen:
- Biometrisches Passbild jüngeren Datums
- Sehtest (nicht älter als zwei Jahre)
- Personalausweis / Reisepass (EU) oder Reisepass mit Meldebestätigung / Aufenthaltstitel (nicht EU-Staaten)
- Bei einer vorhandenen Fahrerlaubnisklasse, benötigen wir eine Kopie des Führerscheins (Vorder- und Rückseite)