Ausbildung zu Führerscheinklasse A2
Ist die Ausbildung für die Klasse A2 erfolgreich abgeschlossen worden, dürfen Sie „mittelschwere“ Krafträder und „mittelschwere“ Zweiräder, auch mit Beiwagen) führen. Typischerweise eine sogenannte „125er“.
Sie dürfen mit der Ausbildung zur Fahrerlaubnisklasse B mit 17,5 Jahren beginnen, also genau 6 Monate vor dem 18. Geburtstag. Die theoretische Prüfung kann dann drei Monate vor dem 18. Geburtstag abgelegt werden und die praktische Prüfung einen Monat zuvor.
Zum Erwerb dieser Führerscheinklasse ist keine Vorklasse erforderlich.
Was darf mit der Klasse A2 gefahren werden
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und einem Hubraum von mehr als 50 cm³. Die Leistung darf maximal 35 kW (48 PS) und das Verhältnis von Leistung zu Leermasse darf maximal 0,2 kW/kg betragen.
Die Theorieausbildung
Die Anzahl der Theoriestunden ist gesetzlich geregelt und in den sogenannten Grundstoff (allgemeines Grundwissen und Verkehrsregeln für alle Klassen) und den klassenspezifischen Stoff (spezielles Wissen für die jeweilige Fahrerlaubnisklassen) aufgeteilt. Bei einem Ersterwerb einer Fahrerlaubnis sind immer 12 Lektionen á 90 Minuten erforderlich. Sollten Sie eine Erweiterung machen (also schon einen Führerschein mit einer Fahrerlaubnisklasse haben), dann sind es nur 6 Lektionen á 90 Minuten. Die Anzahl der Lektionen zum klassenspezifische Zusatzstoff hängt immer von der jeweiligen Fahrerlaubnisklasse ab.
Für die Klasse A2 bedeutet dies:
- 12 Lektionen Grundstoff / 6 Lektionen bei Erweiterung á 90 Minuten
- 04 Lektionen klassenspezifischer Zusatzstoff á 90 Minuten
Bei Vorbesitz der Klasse A2 länger als zwei Jahre brauchen keine Theorieunterrichte absolviert werden.
Die praktische Ausbildung / Fahrstunden
Die Anzahl der Übungsstunden ist vom Gesetzgeber nicht geregelt. Der Fahrlehrer muss sich jedoch davon überzeugen das deine Fahrweise sicherer, verantwortungsvoll und Umweltbewusst ist. Hier spielt deine individuellen Fähigkeit und Voraussetzungen eine entscheidende Rolle.
Sobald Du in den Übungsstunden bewiesen hast, dass Du reif für den schnelleren Verkehr und schwierige Verkehrssituationen bist, geht es auch schon mit den gesetzlich vorgeschriebenen Sonderfahrten los.
Deinen Ausbildungsstand wirst du immer Kennen und nachvollziehen können, denn unsere Fahrlehrer arbeiten mit einer Ausbildungsdiagramm Karte mehr hier. Link zu Ausbildungsdiagramm Karte.
Zur Antragstellung beim Straßenverkehrsamt benötigen wir folgende Unterlagen:
- Biometrisches Passbild
- Sehtest
- Bescheinigung über einen Erste-Hilfe-Kurs
- Kopie des Personalausweises oder Reisepass mit Meldebestätigung (Vorder- und Rückseite)
- bei einer vorhandenen Fahrerlaubnisklasse, benötigen wir eine Kopie des Führerscheins